Preise

Privat- und Beihilfekassen
In der Physiotherapie erfolgt die Abrechnung mit Privat- und Beihilfekassen für ärztlich verordnete Heilbehandlung gemäß dem aktuellen Leistungsverzeichnis der Bundesbeihilfeverordnung BBhV.
Anlage 9 (zu § 23 Absatz 1): Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen
und Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 01.01.2022
und Vorgriffregelung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung zum 01.05.2023

Selbstzahler
Der Abrechnungssatz mit Selbstzahlern für ärztlich verordnete Heilbehandlung beträgt EUR 80,-- pro Einheit.